Das ehemalige Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Johannes Erftkämper hinterfragte im Rahmen der Einwohnerfragestunde kritisch den Brandschutzbedarfsplan.
Die Fragen sowie Antworten wollte die FDP-Fraktion – um für alle Bürger zugänglich – im Ratsinformationssystem veröffentlich wissen.
Dem Wunsch wurde mit der lapidaren Antwort: ” nach Rücksprache mit dem Bürgermeisteramt kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit leider keine Möglichkeit besteht, Einwohnerfragen online zu stellen.”
nicht entsprochen, so dass wir an dieser Stelle allen Bürger das Dokument zugänglich machen.
Einwohnerfragestunde:
Johannes Erfkemper(Teil-1) Wolfgang M. Kühn (Teil-2)
Fragen zur Feuerwehr
Johannes Erfkemper
In Beantwortung der Frage 1 in der AfOF Sitzung vom 25.01.2012 habe ich eine Anlage erhalten mit dem Titel “Stellenplan 2012/2013″
In dieser Anlage wird unter anderem höhere Bewertung von neun A 8 Stellen begründet.
Gerechtfertigt wird die höhere Bewertung durch oder Zitatanfang „durch eine konstante aktive Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Herten zu einer Festigung der Beziehungen zwischen den Kräften der Berufsfeuerwehr Herten und den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Herten beizutragen” Zitatende d.h. durch das Wort „oder“ die Erfüllung dieses Kriteriums reicht hier aus (a.a.O. sind noch weitere Voraussetzungen genannt)
Im weiteren Text findet man unter “Zugang” Punkt 3 Zitatanfang „oder – konstante aktive Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr (sofern Wohnsitz in Herten), insb. auch durch Übernahme von Schulungsaufgaben” Zitatende
Frage 1
Ist es richtig, dass die Mitglieder der Berufsfeuerwehr durch die Teilnahme an den Dienstabenden und oder Teilnahme an Einsätzen bei den freiwilligen Löschzügen Punkte für die sogenannte “Feuerwehr-Rente” sammeln können?
Antwort: JA
Frage 2
Wodurch wird die hier eintretende Doppelvergütung der noch A8 Stelleninhaber begründet da nicht A8 Stelleninhaber lediglich Punkte sammeln können? Durch die neue Bewertung die neun A8 Stellen soll Zitat aus dem Stellenplan 2012/2013 Zitatanfang “und Motivation zu fördern” Zitatende
Antwort: Die Feuerwehrrente soll das ehrenamtliche Engagement fördern und anerkennen. Es geht nicht um Vergütung von Leistung.
Frage 3
Ist es richtig, dass mit dem Argument der Motivationssteigerung
a) die Feuerwehr-Rente begründet wurde
b) die Einführung der Berufsfeuerwehr begründet wurde (u.a. Rede des SPD Fraktionsvorsitzenden Löcker in der Ratssitzung vom 16.02.2011)
c) nunmehr auch das gleiche Argument für die Anhebungen der neun Stellen von A8 nach A9 mD herhalten muss
Antwort: Finanzielle Anreize und Beförderungen sind in der Regel motivationsfördernd. Das gilt sowohl für ehrenamtliche als auch für hauptamtliche Kräfte.
Frage 4
Ist es zulässig Mitgliedern der Berufsfeuerwehr, die ihren Wohnsitz nicht in Herten haben die Zugangswege einzugrenzen?
Insbesondere vor dem Hintergrund der evtl. fehlenden Möglichkeit die besonderen Qualifikationen (die der andere Zugangsweg darstellt) zu erwerben wegen fehlender Haushaltsmittel oder bereits besetzten Planstellen (z.B. Desinfektor, Gerätewart).
Der Zugang zu den neun A9mD Stellen erfordert als erste Voraussetzung die zu erfüllen ist Vollendung des 50. Lebensjahres
Antwort: Keinem Mitglied der Berufsfeuerwehr werden unrechtmäßig Zugangswege eingegrenzt.
Frage 5
Wie sieht der Arbeitgeber Stadt Herten diese Bedingung vor dem Hintergrund von § 1 und § 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Antwort: Die Stadt Herten als Arbeitgeberin beachtet alle gesetzlichen Vorgaben, auch die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt ergebenden Regelungen.
Frage 6
War dem Bürgermeister am 16.02.2011 bekannt, dass Frau Dr. Hötzel eine Anfrage an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW gerichtet hatte, deren Beantwortung noch ausstand?
In meiner Frage 11 (Fragestunde vom 25.01.2012) war der Hintergrund “Haldenproblematik” deutlich angesprochen. Die Antwort im Schreiben vom 09.02.2012 ist hier nicht zielführend. Fahrzeuge die nicht für Einsätze auf der Halde geeignet sind brauchten in diesem Zusammenhang nicht erwähnt werden. Ebenso sind die Ausführungen zu den Mehrkosten eines weiteren geländegängigen Löschgruppenfahrzeuges nicht auf die Fragestellung bezogen (obwohl im Brandschutzbedarfsplan ein solches Fahrzeug gefordert wird).
Antwort: Die Antwort des Ministeriums, dass keine rechtlichen Einwände gegen die Einführung einer Berufsfeuerwehr bestehen, insbesondere nicht die Zustimmung der Aufsicht erforderlich ist, wurde im Vorfeld telefonisch mitgeteilt. Zur Ratssitzung stand daher lediglich noch die schriftliche Antwort aus.
Frage 7
Wie hoch wären die Mehrkosten (hier ist gemeint die Differenz zwischen den Kosten für das angeschaffte Fahrzeug und den Kosten für ein Fahrzeug welches die Halde befahren kann) seinerzeit in etwa gewesen?
Antwort: Hier kann keine verlässliche Angabe gemacht werden, da seinerzeit ein Alternativfahrzeug nicht ausgeschrieben worden ist.
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Wolfgang M. Kühn
AfOF – Sitzung am 07.03.2012 Ihre Einwohnerfragen
Herr Erfkemper stellte in der AfOF-Sitzung vom 25.01.2012 im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen zu den Kosten der Feuerwehr je Einwohner. Diese Fragen wurden am 09.02.2012 von Frau Rechtsdirektorin Sickers schriftlich an Herrn Erfkemper in einem Brief beantwortet Hierbei wurden unter Punkt 5 die Personalkosten der Feuerwehr ausweislich des Haushaltsbuches für das Jahr 2010 mit 36,28 € je Einwohner für 2011 und 36,58 € beziffert. Zu Frage 7. wurden die Personalkosten für Gladbeck mit 37,22 €, für Haltern am See mit 31,21 €, für Marl mit 38,39 € und für Oer-Erkenschwick mit 26,50 € je Einwohner beziffert.
Hierzu habe ich die folgenden Fragen:
- Sind die bei der Beantwortung zur Frage 5 für Herten mit 36,28€ (2010) bzw. 36,58€ (2011) ausgewiesenen Personalkosten aus dem Haushaltsbuch 2011 ausschließlich für den Bereich “Brandschutz” oder für den Bereich “Brandschutz plus Rettungsdienst”?
Antwort: Es handelt sich bei den ausgewiesenen Personalkosten ausschließlich um Kosten, die den Bereich Brandschutz betreffen.
- Welchem Haushaltsbuch sind die Kostenwerte der unter der Beantwortung von Punkt 7. benannten Städte entnommen?
Antwort: Die Daten sind der Verwaltung auf Anfrage von den benannten Städten übermittelt worden
- Sind die dort ermittelten Personalkosten ausschließlich für den Bereich “Brandschutz” ausgewiesen oder zeigen sie die gesamten Personalkosten “Brandschutz plus Rettungsdienst” je Einwohner auf? – Liegt also bei der Beantwortung an Herrn Erfkemper für die Frage zu Punkt 5 dieselbe Berechnungsgrundlage vor wie für die Beantwortung der Frage zu Punkt 7?
Antwort: Nach Auskunft der befragten Städte handelt es sich um die Kosten des Brandschutzes bezogen auf die Einwohnerzahl.
- Ist es richtig, dass der AGBF-Standart eine personelle Mindestbesetzung von 1/9, also 1 Führer und 9 Mann kommuniziert?
Antwort: Nein, das ist nicht richtig. Die AGBF-Richtlinien beinhalten, das zehn Funktionen innerhalb von acht Minuten vor Ort sein müssen, um eine Menschenrettung durchführen zu können.
- Ist es richtig, dass die personelle Besetzung der Berufsfeuerwehr Herten eine Mindestbesetzung von 1/8, also 1 Führer und 8 Mann im 24h-Dienst ausweist? Ferner, wenn der B-Dienst aus der Bereitschaft alarmiert wird die BF dann über eine Besatzung von 2/8, also 2 Führer und 8 Mann verfügt?
Wie der Berichterstattung zur Jahreshauptversammlung in der Presse am Montag dieser Woche zu entnehmen war, beschwerte sich der Leiter der BF über sogenannte “selbsternannte Experten mit Halbwissen, welche die Unwahrheit gesagt hätten”.
Antwort: Im 24h-Dienst werden neun Funktionen besetzt. Wird der Einsatzführungsdienst aus der Bereitschaft alarmiert, sind zehn Funktionen an der Einsatzstelle besetzt.
Aus diesem Grunde die nachfolgenden Fragen:
a) Ist es richtig, dass der heutige Leiter der BF sowie die Verwaltung seinerzeit bei der Presseankündigung als Grund für die Umwandlung der bisherigen Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften in eine Berufsfeuerwehr als eines der Argumente angaben, dass eine BF aufgrund der gestiegenen Industrierisiken in Herten eingerichtet werden solle?
Antwort: Es gab eine Vielzahl von Gründen, die zur Einrichtung einer Berufsfeuerwehr geführt haben.
b) War bzw. ist die Behauptung der BF-Kritiker richtig, dass die Stadt Herten 1995 noch eine überdurchschnittliche Industriequote im IHK-Bezirk hatte und diese Quote seit dem dramatisch gefallen ist und Herten heute eine deutlich unterdurchschnittliche-, ja sogar eine der niedrigsten Industriequoten im IHK-Bezirk aufweist?
Antwort: Diese Aussage ist von hier aus nicht nachgeprüft worden.
c) Ist es richtig, dass seinerzeit von Seiten der Verwaltung bzw. dem heutigen BF-Leiter argumentiert wurde, dass es erklärtes Ziel ist, den Ortslöschrabatt für die Industriefeuerversicherung von 4% auf mindestens 5% anzuheben, um der Wirtschaft einen zusätzlichen Anreiz für den Standort Herten zu geben?
Antwort: Nein, das ist so nicht richtig. Richtig ist, dass die Feuerwehr Herten mit der Einrichtung einer BF eine höhere Einstufung in der Feuerwehrklassenliste im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erzielen könnte und möchte. Während eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften höchstens eine Bewertung von 6 in der Feuerwehrklassenliste erreichen kann, werden Berufsfeuerwehren beginnend von der Klasse 5 bis zur Klasse 10 eingestuft. Eine Verbesserung in der Klassifizierung ist damit möglich.
d) War bzw. ist die Aussage der BF-Kritiker richtig, dass die damalige Freiwillige Feuerwehr Herten mit ihren hauptamtlichen Kräften seinerzeit bereits vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) bzw. dem VdS (Verband der Sachversicherer) in der Stufe 5,5% geführt wurde?
Antwort: Das ist richtig und wurde auch nie in Frage gestellt
e) Ist es richtig, dass seinerzeit von Seiten der Verwaltung bzw. dem heutigen BF-Leiter argumentiert wurde, dass es erklärtes Ziel ist, dauerhaft Einsparungen durch den sogenannten BF-Nachlass, also der Senkung der Unfallversicherungsbeiträge für die Unfallversicherung der Mitglieder der FF, zu erzielen?
Antwort: Das ist richtig
f) War bzw. ist die Aussage der BF-Kritiker richtig, dass die Unfallkasse, ausgelöst durch das Vorgehen in Herten aufgrund von Beschwerden von Feuerwehren aus NRW, nun Im Gespräch ist, den sog. BF Rabatt zu streichen?
Antwort: Eine solche Information liegt uns nicht vor.
g) Ist es richtig, dass seinerzeit von Selten der Verwaltung bzw. dem heutigen BF-Leiter, im Rahmen der Umwandlung der Feuerwehr Herten in eine BF, eine Satzung sogar in den Rat zur Entscheidung eingebracht wurde, welche nicht wie im Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG) vorgesehen die Funktion des Sprechers der Freiwilligen Feuerwehr in einer Person vorgesehen hat, sondern entgegen der gesetzlichen Vorgaben die Stimme der Freiwilligen Feuerwehr Herten (Sprecher der FF) auf ein Gremium auf splitten sollte?
Antwort: Die Satzung hat den Vorgaben der Freiwilligen Feuerwehr entsprochen, die eine auf die örtlichen Verhältnisse angepasste Regelung wollte.
h) War bzw. ist die Aussage der BF-Kritiker richtig, dass nach dem Gesetz (FSHG) (bei bestehen einer Berufsfeuerwehr) die Zug- und Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr aus ihren Reihen für die Dauer von sechs Jahren einen Sprecher wählen (müssen), der die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertritt?
Antwort: Diese Aussage entspricht der gesetzlichen Regelung.
i) Ist es richtig, dass dieser seinerzeitige Hinweis der BF-Kritiker u.a. dazu geführt hat, dass kurzfristig für die beschließende Sitzung des Stadtrates eine Tischvorlage erstellt wurde, damit die Satzung der Feuerwehr Herten insoweit “geheilt” werden konnte, dass diese rechtskonform mit einem Amt des Sprechers der Freiwilligen Feuerwehr durch den Rat beschlossen werden konnte?
Antwort: Der Wunsch einer Satzungsänderung erfolgte aus den Reihen der Politik.






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